Wir stehen unseren Mandanten sowohl außergerichtlich als auch in einem gerichtlichen Verfahren zur Seite und vertreten Sie

  • bei allen Fragen betreffend Scheidungen (nach deutschem und internationalem Recht, Berechnung von Versorgungsausgleichsansprüchen)
  • bei der Berechnung und Geltendmachung von allen Unterhaltsansprüchen (insbes. Kindesunterhalt für Minderjährige und Volljährige; Ehegattenunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Abänderung von Unterhaltstiteln etc.)
  • bei Fragestellungen aus dem Bereich Elterliche Sorge und Umgangsrecht
  • bei allen Fragen des Güterrechts (z.B. Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung)
  • bei Problemen betreffend Ehewohnung und Hausrat
  • in Fragen zum Abstammungs- und Namensrecht (Vaterschaftsfeststellung und –anfechtung, Namensänderung)
  • bei der Gestaltung von ehevertraglichen Regelungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • bei allen Fragen betreffend Nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften. Fragen zur Minderjährigen- und Volljährigenadoption.


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