Wir stehen unseren Mandanten sowohl außergerichtlich als auch in einem gerichtlichen Verfahren zur Seite und vertreten Sie
bei allen Fragen betreffend Scheidungen (nach deutschem und internationalem Recht, Berechnung von Versorgungsausgleichsansprüchen)
bei der Berechnung und Geltendmachung von allen Unterhaltsansprüchen (insbes. Kindesunterhalt für Minderjährige und Volljährige; Ehegattenunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Abänderung von Unterhaltstiteln etc.)
bei Fragestellungen aus dem Bereich Elterliche Sorge und Umgangsrecht
bei allen Fragen des Güterrechts (z.B. Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung)
bei Problemen betreffend Ehewohnung und Hausrat
in Fragen zum Abstammungs- und Namensrecht (Vaterschaftsfeststellung und –anfechtung, Namensänderung)
bei der Gestaltung von ehevertraglichen Regelungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
bei allen Fragen betreffend Nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften.
Fragen zur Minderjährigen- und Volljährigenadoption.